Im Falle eines Todes sind viele Angelegenheiten zu erledigen, die wir Ihnen abnehmen und kompetent ausführen. Das Bestattungsinstitut Horst Schwindt in Hatten/Sandkrug übernimmt Ihre Anliegen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung aller Formalitäten, erledigt organisatorische Angelegenheiten und stellt eine würdevolle Bestattung im Sinne Ihrer Wünsche und Vorstellungen sicher. Wir beraten Sie über mögliche Bestattungen, wie Erd-, Feuer- oder Friedwaldbestattungen.
Neben klimatisierten Aufbewahrungsräumen bieten wir einen eigenen Andachtsraum, in dem Sie ungestört und im familiären Kreis Abschied nehmen können.
Nehmen Sie bei uns in einer aufrichtigen und einfühlsamen Atmosphäre Abschied von Ihren Angehörigen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg.
Wir planen Ihre Trauerfeier und Beerdigung nach den Wünschen des Verstorbenen und nach Ihren Vorstellungen. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Neben der Planung der Trauerfeier erledigen wir sämtliche Formalitäten, die vor und nach der Bestattung entstehen.
Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, sollten Sie Ihren Arzt benachrichtigen und einen Totenschein ausstellen lassen.
Sie nehmen Kontakt zu uns auf und wir vereinbaren mit Ihnen einen Zeitpunkt für die Überführung des Verstorbenen und ein erstes Gespräch. In diesem Gespräch wird über die Art der Trauerfeier und die Bestattungsform entschieden.
Stellen Sie die Adressen und Anschriften für die Trauerbriefe zusammen und benachrichtigen Sie Freunde und Angehörige.
Wir stehen Ihnen bei diesen Angelegenheiten stets zur Seite.
Leider ist der Trauerfall nach der Bestattung noch wahrnehmbar.
Um Ihnen die Last abzunehmen, unterstützen wir Sie bei dem Prozess nach der Bestattung.
Hier sollten Sie die Wohnung kündigen, die KFZ Versicherung ab- oder ummelden und Daueraufträge bei der Bank ändern. Sie sollten die Fälligkeiten bei Terminzahlungen prüfen, eine mögliche Vereinsmitgliedschaft kündigen und das Gas und Wasser in der unbewohnten Wohnung abstellen lassen.
Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie jederzeit einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar hinzuziehen.