Der letzte Abschied in einer familiären und tröstenden Umgebung – die Trauerfeier

Die kirchliche Trauerfeier

Die Konfessionszugehörigkeit des Verstorbenen kann nach einem Nachweis beim Standesamt in die Sterbeurkunde eingetragen werden, sofern die Angehörigen mit der Registrierung einverstanden sind. Wenn der Verstorbene Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft war, wird diese Angehörigkeit in der Meldekartei oder durch die Heirats- und Familienbücher überprüft. Der Vermerk in der Sterbeurkunde dient dem Pfarramt als Nachweis, dass der Verstorbene bis zum Tode seiner Kirche angehörte. Das Pfarramt ist für die kirchliche Beerdigung zuständig und mit der jeweiligen Pfarrerin oder dem jeweiligen Pfarrer besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Gestaltung der Trauerfeier. Sie bestimmen, welche Lieder gesungen werden und wie die Trauerfeier aufgebaut werden soll. Im Allgemeinen wird die kirchliche Bestattung in die Abholung aus dem Trauerhaus, den Trauergottesdienst und die Beisetzung eingeteilt.

Der letzte Wille und Ihre Wünsche

Falls der Verstorbene oder die Angehörigen keine kirchliche Bestattung wünschen, vermitteln wir Ihnen gerne einen Trauerredner. Außerdem beraten wir Sie über die Art und Form der Gestaltung der Trauerfeier. Sie können sowohl in unserer eigenen Andachtshalle oder in einer Friedhofskapelle von dem Verstorbenen Abschied nehmen. Wir versichern eine ruhige und würdevolle Umgebung. Wo die Trauerfeier stattfinden soll, bleibt Ihnen als Angehörige überlassen. Es ist grundsätzlich möglich, den Verstorbenen am offenen Sarg zu verabschieden.

Wir planen mit Ihnen gemeinsam die Trauerfeier und den Abschied und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.